Die eigentliche Praktikumswoche findet während der Ferien statt. In diesem Zeitraum lernen sich Unternehmen und Schüler:innen kennen. Die Sommerferien bieten sich am besten für die Praktikumswoche an, sie kann jedoch auch in den Osterferien oder Herbstferien veranstaltet werden.
In einem Auftaktgespräch mit Auftraggeber und dem stafftastic Team werden alle aufkommenden Aufgaben auf beiden Seiten besprochen und die nächsten Termine geplant. So können z.B. schon frühzeitig Zeitpunkte für die Treffen mit dem erweiterten Partnerkreis ausgemacht werden. Andere Institutionen und Akteure auf Unternehmens- und Schülerseite können zum Vorhaben der Praktikumswoche dazu geholt werden. In extra Vorstellungsrunden wird dann das Marketing abgestimmt. Eine genaue Erklärung zum Ablauf für Organisatoren finden Sie hier.
Die Teilnahme für Unternehmen und Schüler:innen an der Praktikumswoche ist kostenlos. Die entstehenden Kosten für die Plattform und das Marketing werden durch regionale Akteure in dem Übergang-Schule-Beruf finanziert.
Die Praktikumswoche ist vorrangig für Ausbildungsbetriebe aus der Region interessant. Über die Praktikumswoche können diese den Kontakt zu potenziellen Auszubildenden und Studierenden aufbauen. Wenn Unternehmen noch kein Ausbildungsbetrieb sind, den Schülerinnen und Schülern aber dennoch Einblicke ermöglichen möchten, sind diese ebenfalls herzlich eingeladen dabei zu sein.
Wenn Schüler:innen noch nicht genau wissen, was sie nach der Schule machen möchten, können sie mit der Praktikumswoche herausfinden, welche Berufe zu ihnen passen. Innerhalb der Praktikumswoche lernen sie jeden Tag eine neue Firma kennen und sammeln praktische Erfahrungen. Sie knüpfen Kontakte mit Unternehmen, wodurch sie leichter ein längeres Praktikum oder eine Ausbildung bekommen können.
Ziel von dem eintägigen Praktikum ist es, dass man das Unternehmen und den Beruf kennenlernt. Die Unternehmen bereiten dafür einen spannenden Tag vor, an dem die Schüler:innen verschiedene Dinge ausprobieren dürfen und möglichst viele Einblicke bekommen. Der ungefähre Ablauf des Praktikums wird den Schüler:innen im Vorhinein zugesendet, sodass sie sich darauf vorbereiten können.
Die Anmeldung dauert nur wenige Minuten. Die Schüler:innen geben ihre Berufsfelder und Tage an und stellen sich kurz in einem Motivationsschreiben vor. Danach können sie die Vermittlung starten. Jetzt werden die Unternehmen angefragt, eine Rückmeldung bekommen sie jeweils nach wenigen Tagen, sodass die individuelle Praktikumswoche nach 1-2 Wochen fertig geplant ist.
Werden Schüler:innen Praktika vorgeschlagen, erscheint in der Detailansicht die Information, ob der jeweilige Praktikumsplatz barrierefrei ist.
Die Teilnehmer:innen müssen mindestens 15 Jahre alt sein. Die freiwilligen Praktika in den Ferien gelten als Beschäftigung. Durch die Kinderarbeitsschutzverordnung (§ 2 KindArbSchV) ist es erst ab 15 Jahren möglich, bei der Praktikumswoche teilzunehmen. Schüler:innen, die noch jünger sind, müssten sich leider noch gedulden und auf das nächste Jahr warten. In der Regel sind die Teilnehmer:innen zwischen 15 & 20 Jahre alt und von allen Schulformen.
Im Jugendarbeitsschutzgesetz und Arbeitszeitgesetz ist geregelt, dass die tägliche Beschäftigung 8 Stunden nicht überschreiten sollte. Das eintägige Praktikum in der Praktikumswoche sollte daher eine Dauer von 8 Stunden nicht übersteigen. 1 JArbSchG, § 3 ArbZG
Nein, die Unternehmen müssen den Praktikanten bei der Praktikumswoche keinen Mindestlohn bezahlen. Erst ab einer Beschäftigungsdauer von 3 Monaten ist das Unternehmen verpflichtet, bei einem freiwilligen Praktikum den Mindestlohn zu bezahlen. § 22 MiLoG
Bei einem eintägigen Praktikum besteht keine gesetzliche Verbindlichkeit. Über das System kann das Praktikum von beiden Parteien aufgelöst werden. Besondere Gründe sind dafür nicht notwendig. § 22 BBiG
Der Datenschutz wird über eine Datenschutzerklärung und eine AGB geregelt. Diese ist schon fertig vorbereitet und kann verwendet werden. Wir legen besonders viel Wert auf den Schutz von Daten Minderjähriger. Bei der Registrierung von unter 18-Jährigen wird ein:e Vormund:in abgefragt, der:die dann per E-Mail den Datenschutz und die AGB akzeptiert.
In jeder Betriebshaftpflicht sind Personenschäden und Sachschäden abgedeckt. Hier ist also meist keine extra Meldungen notwendig. Die Anzahl der Teilnehmer:innen sollte bei der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Ein Praktikumsvertrag ist daher in jedem Fall sinnvoll und eine Vorlage steht den Betrieben zur Verfügung.
Für grob fahrlässigen Betriebsschäden, die durch den Praktikanten verursacht werden, haften in der Regel die privaten Haftpflichtversicherungen.